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Die Wehr
Feuerwehr: Eintrittsvoraussetzungen für die Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr
Für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit
Mindestalter 16 Jahre. Siehe Jugendfeuerwehr.
Berufsfeuerwehr
Volle Feuerwehrdiensttauglichkeit
Höchstalter für alle Laufbahngruppen: 40 Jahre
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Berufsbefähigender Schulabschluss
Gesellen-, Facharbeiterprüfung oder gleichwertige, für den feuerwehrtechnischen
Dienst geeignete Ausbildung
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer Hochschule
in einem Fachhochschulstudiengang
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Ein allgemein berufsbefähigendes Studium an einer Universität, einer Technischen
Hochschule oder einer anderen gleichgestellten
Geboten werden
Aus- und Fortbildung in technischen Bereichen (Kostenträger ist die Gemeinde)
Bei hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen besteht die Möglichkeit der Anstellung
auf Lebenszeit
Nähere Auskünfte erteilen die Feuerwehren sowie die kommunalen und
staatlichen Dienststellen mit feuerwehrtechnischem Personal