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Motorsägen: Erst prüfen, dann einschalten
Motorsägen sind ein besonders gefährliches Arbeitsgerät (siehe Poster). Bei der technischen Hilfeleistung sollten die Brandschutzkräfte nur zur Gefahrenbeseitigung eingesetzt werden.
Im Einsatz muss eine zweckmäßige und möglichst eng anliegende Kleidung getragen werden. Schnittschutzeinlagen, die den Bereich vom Spann bis zum Becken abdecken, sind zu empfehlen. Es darf keine Kleidung getragen werden, die sich im Holz oder im Gestrüpp verfangen kann. Dazu zählen Schal, Krawatte und Schmuck. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm mit Gesichtsschutz bzw. mit Schutzbrille sowie feste Handschuhe sind selbstverständlich. Schallschutz ist zu empfehlen. Es dürfen nur Personen über 18 Jahre mit der Motorsäge eingesetzt werden, die darin ausgebildet bzw. angeleitet sind. Beim Transport der Säge ist der Motor immer abzustellen, auch über kurze Strecken. Dabei ist grundsätzlich der Kettenschutz anzubringen. Die Motorsäge wird am Griffrohr getragen: heiße Schalldämpfer vom Körper weg, Führungsschiene zeigt nach hinten. Vor dem Starten der Motorsäge ist sie auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen: Dazu zählen funktionstüchtige Kettenbremse, richtig montierte Führungsschiene, richtig gespannte Sägekette, leichtgängige Gashebel und Gashebelsperre, saubere und trockene Handgriffe. Die Motorsäge wird nur von einer Person bedient, weitere Personen sind im Arbeitsbereich nicht zu dulden. Beim Starten muss die Kettenbremse blockiert sein.
So wird die Motorsäge angeworfen:
oder (eine andere Möglichkeit)
Zum Sägen muss ein sicherer Stand eingenommen werden. Es dürfen sich keine weiteren Personen im gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge befinden. Die Säge ist immer mit zwei Händen zu bedienen; darum sind Arbeiten von Leitern, Ästen usw. nicht zulässig.
Vorschrift
§ 7 Kraftbetriebene Aggregate der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUV 7.13): Kraftbetriebene Aggregate müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen beim Be- und Entladen, beim Tragen, bei der Inbetriebnahme sowie beim Betrieb vermieden werden.